Ratgeber Versicherung kürzt Gutachten oder Reparaturkosten – was nun?

Versicherung kürzt Gutachten oder Reparaturkosten – was nun?

Nach einem Verkehrsunfall kommt es immer wieder vor, dass Versicherungen einzelne Positionen aus einem Gutachten oder einer Reparaturkalkulation kürzen. Für Geschädigte ist oft schwer nachvollziehbar, ob diese Kürzungen berechtigt sind.

Typische Kürzungen durch Versicherungen

Häufig werden zum Beispiel Stundenverrechnungssätze, Verbringungskosten, Ersatzteilaufschläge, Lackierkosten, Arbeitszeiten, Reinigungskosten, Prüfpositionen oder einzelne Reparaturschritte gekürzt.

Auch Positionen zur Fahrzeugvermessung, Kalibrierung von Assistenzsystemen oder ergänzende Arbeiten können betroffen sein.

Kürzungen nicht ungeprüft akzeptieren

Nicht jede Kürzung ist automatisch richtig. Ein Kfz-Gutachten basiert auf einer technischen Schadenbewertung. Werden Positionen gestrichen, sollte geprüft werden, ob die Reparatur dadurch noch sach- und fachgerecht möglich ist.

Warum Rücksprache wichtig ist

Wenn die Versicherung kürzt, sollte der Vorgang fachlich geprüft werden. Der Sachverständige kann beurteilen, warum bestimmte Reparaturpositionen im Gutachten enthalten sind und ob die Kürzungen technisch nachvollziehbar sind.

Bei rechtlichen Fragen kann zusätzlich ein Verkehrsrechtsanwalt unterstützen.

Was tun bei Kürzungen?

Bewahren Sie das Kürzungsschreiben der Versicherung auf und leiten Sie es an Ihren Sachverständigen oder Rechtsanwalt weiter. Wichtig ist, dass die Kürzung fachlich und rechtlich geprüft wird, bevor Sie diese akzeptieren.

Fazit

Wenn eine Versicherung das Gutachten oder die Reparaturkosten kürzt, sollten Sie die Kürzungen nicht einfach hinnehmen. Eine fachliche Prüfung kann klären, ob die gestrichenen Positionen erforderlich und nachvollziehbar sind.

Kfz-Sachverständigenbüro Stüben e.K. unterstützt Sie bei der technischen Prüfung von Kürzungen und Rückfragen zum Gutachten.

Kontakt:
Telefon: 04121 – 7030144
Terminvereinbarung telefonisch, per E-Mail oder über das Schaden-Portal
Einsatzgebiet: Elmshorn, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

 

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