Die gegnerische Versicherung meldet sich nach dem Unfall – was tun?
Nach einem Verkehrsunfall meldet sich häufig die gegnerische Versicherung sehr schnell. Oft werden eine schnelle Schadenabwicklung, ein eigener Gutachter oder eine Partnerwerkstatt angeboten. Für Geschädigte klingt das zunächst unkompliziert, sollte aber sorgfältig geprüft werden.
Nicht vorschnell zusagen
Auch wenn eine schnelle Regulierung angenehm klingt, sollten Sie keine vorschnellen Entscheidungen treffen. Stimmen Sie nicht direkt einer Besichtigung, Reparaturfreigabe oder Abrechnung zu, wenn Sie unsicher sind.
Eigene Rechte kennen
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden dürfen Sie grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen nicht automatisch den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.
Auch die Wahl der Werkstatt liegt grundsätzlich bei Ihnen. Sie sind nicht verpflichtet, eine von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagene Partnerwerkstatt zu nutzen.
Warum eine unabhängige Schadenaufnahme sinnvoll ist
Ein unabhängiges Kfz-Gutachten dokumentiert den Schaden neutral und nachvollziehbar. Neben den reinen Reparaturkosten können auch weitere wichtige Positionen berücksichtigt werden, zum Beispiel Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert, Restwert oder Reparaturdauer.
Vorsicht bei telefonischer Schadenabwicklung
Manche Schäden lassen sich nicht zuverlässig nur telefonisch oder anhand weniger Bilder bewerten. Gerade moderne Fahrzeuge können verdeckte Schäden an Sensoren, Haltern, Trägerstrukturen oder Fahrwerksteilen aufweisen.
Eine fachgerechte Besichtigung schafft hier mehr Sicherheit.
Wann sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden?
Bei unklarer Haftung, Kürzungen, Verzögerungen oder Streit über den Schadenumfang kann es sinnvoll sein, anwaltlichen Rat einzuholen. Dies gilt besonders, wenn die Versicherung Positionen nicht vollständig anerkennt.
Fazit
Wenn sich die gegnerische Versicherung nach einem Unfall meldet, sollten Sie Ihre Rechte kennen und den Schaden unabhängig prüfen lassen. So vermeiden Sie, dass wichtige Schadenpositionen übersehen oder nicht berücksichtigt werden.
Kfz-Sachverständigenbüro Stüben e.K. unterstützt Sie als unabhängiger Kfz-Sachverständiger bei der Schadenaufnahme und Gutachtenerstellung.
Kontakt:
Telefon: 04121 – 7030144
Terminvereinbarung telefonisch, per E-Mail oder über das Schaden-Portal
Einsatzgebiet: Elmshorn, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
