Unfall mit Leasingfahrzeug – was beachten?
Ein Unfall mit einem Leasingfahrzeug sollte besonders sorgfältig dokumentiert werden. Denn neben der Schadenregulierung mit der Versicherung können auch Vorgaben des Leasinggebers eine Rolle spielen.
Leasinggeber informieren
Bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug sollte geprüft werden, welche Meldepflichten im Leasingvertrag geregelt sind. In vielen Fällen muss der Leasinggeber über den Schaden informiert werden.
Schaden vollständig dokumentieren
Eine saubere Dokumentation ist bei Leasingfahrzeugen besonders wichtig. Schäden, Reparaturweg, Reparaturqualität und mögliche Wertminderungen können später bei der Leasingrückgabe relevant werden.
Reparatur nach Herstellervorgaben
Bei Leasingfahrzeugen wird häufig besonderer Wert auf eine sach- und fachgerechte Reparatur gelegt. Je nach Fahrzeug und Schadenumfang können Herstellervorgaben, Originalteile, Kalibrierungen oder bestimmte Prüfungen erforderlich sein.
Wertminderung beachten
Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Fahrzeug durch den Unfall an Wert verlieren. Die merkantile Wertminderung kann bei der Schadenregulierung eine wichtige Rolle spielen.
Rückgabeprobleme vermeiden
Unvollständig dokumentierte oder nicht fachgerecht reparierte Schäden können bei der Leasingrückgabe zu Problemen führen. Deshalb ist es sinnvoll, den Schaden von Anfang an nachvollziehbar aufnehmen zu lassen.
Fazit
Bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug ist eine fachgerechte Schadenaufnahme besonders wichtig. So lassen sich Schadenumfang, Reparaturweg und mögliche Wertminderung sauber dokumentieren.
Kfz-Sachverständigenbüro Stüben e.K. unterstützt Sie bei der Begutachtung von Leasingfahrzeugen nach einem Unfall.
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Terminvereinbarung telefonisch, per E-Mail oder über das Schaden-Portal
Einsatzgebiet: Elmshorn, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
