FAQ – Häufige Fragen zum Kfz-Schadengutachten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Kfz-Schadengutachten, Unfallgutachten, Kostenvoranschlag und Fahrzeugbewertung. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung.

 

Wann benötige ich ein Kfz-Schadengutachten?

Ein Kfz-Schadengutachten ist sinnvoll, wenn Ihr Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt wurde und die Schadenhöhe, der Wiederbeschaffungswert, eine mögliche Wertminderung oder ein Restwert fachgerecht ermittelt werden sollen.

Insbesondere bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall dient das Gutachten als wichtige Grundlage für die Schadenregulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Darf ich mir den Kfz-Sachverständigen selbst aussuchen?

Ja. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.

Ein unabhängiges Gutachten sorgt dafür, dass der Schaden neutral, nachvollziehbar und vollständig dokumentiert wird.

Wer bezahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die Kosten für ein erforderliches Kfz-Schadengutachten in der Regel zum ersatzfähigen Schaden. Diese werden bei klarer Haftung grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Gutachten und einem Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag enthält in der Regel nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein vollständiges Kfz-Schadengutachten geht deutlich weiter.

Es beinhaltet unter anderem die Schadenbeschreibung, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturdauer, Fotos und eine technische Beurteilung des Schadens.

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?

Ein Gutachten ist besonders dann sinnvoll, wenn kein offensichtlicher Bagatellschaden vorliegt. Gerade moderne Fahrzeuge können auch bei äußerlich kleineren Beschädigungen hohe Reparaturkosten verursachen, zum Beispiel durch Sensoren, Fahrerassistenzsysteme, Scheinwerfer, Fahrwerksteile oder verdeckte Schäden.

Gerne prüfen wir vorab, ob in Ihrem Fall ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag sinnvoll ist.

Was ist ein Bagatellschaden?

Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn nur ein sehr geringer oberflächlicher Schaden entstanden ist und keine tiefergehenden Beschädigungen zu erwarten sind. Typische Beispiele können kleinere Kratzer oder leichte Lackbeschädigungen sein.

Ob tatsächlich nur ein Bagatellschaden vorliegt, lässt sich jedoch oft erst nach einer fachlichen Besichtigung sicher einschätzen.

Was passiert bei einem Totalschaden?

Bei einem Totalschaden wird geprüft, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist. Hierfür werden unter anderem die Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des Fahrzeugs ermittelt.

Das Gutachten bildet die Grundlage dafür, welche Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können.

Was bedeutet Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Betrag, der erforderlich ist, um ein gleichwertiges Fahrzeug am regionalen Fahrzeugmarkt wiederzubeschaffen. Dabei werden unter anderem Fahrzeugtyp, Ausstattung, Laufleistung, Zustand, Alter und Marktsituation berücksichtigt.

Was bedeutet Restwert?

Der Restwert ist der Wert des beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand. Dieser wird insbesondere bei einem wirtschaftlichen Totalschaden benötigt und kann über eine Restwertermittlung festgestellt werden.

Was ist eine merkantile Wertminderung?

Eine merkantile Wertminderung beschreibt den verbleibenden Minderwert eines Fahrzeugs nach einem Unfall, auch wenn die Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde.

Der Grund dafür ist, dass ein repariertes Unfallfahrzeug am Markt häufig weniger wert ist als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug.

Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen?

Nein. Bei einem Haftpflichtschaden können Sie grundsätzlich selbst entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnen möchten.

Bei einer fiktiven Abrechnung werden die Reparaturkosten auf Grundlage des Gutachtens geltend gemacht. Die Mehrwertsteuer wird dabei in der Regel nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist.

Kann ich die Werkstatt selbst auswählen?

Ja. Sie dürfen grundsätzlich selbst entscheiden, in welcher Werkstatt Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten. Sie sind nicht verpflichtet, eine von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagene Werkstatt zu nutzen.

Was bedeutet Nutzungsausfall?

Nutzungsausfall beschreibt den finanziellen Ausgleich dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können. Die Höhe richtet sich unter anderem nach Fahrzeugklasse und Ausfallzeit.

Alternativ kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Mietwagen in Anspruch genommen werden.

Wie läuft eine Fahrzeugbesichtigung ab?

Bei der Besichtigung wird das beschädigte Fahrzeug sorgfältig aufgenommen und fotografisch dokumentiert. Anschließend werden die Schäden technisch bewertet und die notwendigen Reparaturkosten kalkuliert.

Je nach Schadenumfang kann es erforderlich sein, das Fahrzeug auf einer Hebebühne zu besichtigen oder eine weitere Besichtigung nach Teilzerlegung durchzuführen.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Die Dauer hängt vom Schadenumfang und der Verfügbarkeit aller erforderlichen Informationen ab. In vielen Fällen kann das Gutachten zeitnah nach der Besichtigung erstellt werden.

Unser Ziel ist eine schnelle, sorgfältige und nachvollziehbare Bearbeitung Ihres Schadenfalls.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Gutachtenerstellung sind in der Regel folgende Unterlagen hilfreich:

Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Schadenfotos, Unfallgegnerdaten, Versicherungsschein oder Schadennummer, vorhandene Polizeiberichte, Reparaturrechnungen oder Informationen zu Vorschäden.

Sollten nicht alle Unterlagen direkt vorliegen, können diese häufig nachgereicht werden.

Was ist bei einem Kaskoschaden zu beachten?

Bei einem Kaskoschaden, zum Beispiel nach einem selbst verursachten Unfall, Wildschaden, Sturm- oder Hagelschaden, gelten die Bedingungen Ihrer eigenen Versicherung.

Hier sollte vor der Beauftragung geprüft werden, ob die Versicherung einen eigenen Sachverständigen beauftragt oder ob ein unabhängiges Gutachten gewünscht bzw. möglich ist.

Kann auch ein Motorrad, Transporter oder Nutzfahrzeug begutachtet werden?

Ja. Wir erstellen Gutachten nicht nur für Pkw, sondern auch für Motorräder, Transporter, Nutzfahrzeuge und weitere Fahrzeugarten.

Bieten Sie auch Fahrzeugbewertungen an?

Ja. Neben Schadengutachten erstellen wir auch Fahrzeugbewertungen und Wertgutachten. Diese können zum Beispiel beim Kauf, Verkauf, Leasing, bei Erbschaften, Finanzierungen oder zur Dokumentation des Fahrzeugwertes sinnvoll sein.

Warum sollte ich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen?

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger arbeitet neutral und nicht im Interesse der gegnerischen Versicherung. Ziel ist eine vollständige, fachgerechte und nachvollziehbare Schadenfeststellung.

So erhalten Sie eine belastbare Grundlage für die weitere Schadenregulierung.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?

Wir sind in Elmshorn sowie im Umkreis tätig. Dazu gehören unter anderem Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

Termine können nach Absprache flexibel vereinbart werden.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über WhatsApp auf unserer Internetseite erreichen.

Wir melden uns schnellstmöglich zurück und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen.